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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/13 (BFH) |
§§: | ErbStG § 33, GG Art. 2, GG Art. 25, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54, AEUV Art. 21, AO § 125 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Kreditinstitut, Anzeigepflicht, Niederlassungsfreiheit, Auskunft, Bankgeheimnis, Ausland, EG, EU |
Rechtsfrage: | Pflichtenkollision - deutsche Anzeigepflicht contra österreichisches Bankgeheimnis: Erfasst die Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG unselbständige Zweigstellen inländischer Kreditinstitute auf österreichischem Hoheitsgebiet angesichts des österreichischen Bankgeheimnisses und wenn ja, kommt wegen der damit verbundenen Pflichtenkollision ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in Betracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2675/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2224 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 28 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2916 |
Erledigungs-Az: | II R 29/13 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuFG durch BFH-Beschluss vom 1.10.2014 II R 29/13. Das Verfahren II R 29/13 ist durch Beschluss vom 1.10.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-522/14 ausgesetzt. |