Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 56/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Höchstalter, Eigene Einkünfte
Rechtsfrage: Besteht der Kindergeldanspruch auch dann, wenn die Behinderung und die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sind und das Kind Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält? Bleiben diese Leistungen als eigene Bezüge des Kindes unberücksichtigt, wenn die Eltern vom Sozialhilfeträger zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.03.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 3774/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 56/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 69