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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 24/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ablösezahlung, Abstandszahlung, Abfindungszahlung, Erbbaurecht, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Ablösung von Erbbaurechten: Zahlungen zur Ablösung von Erbbaurechten auch dann keine (weder nach § 9 Abs. 1 Satz 1 noch im Wege der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V. mit § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) in vollem Umfang sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern gemäß § 255 Abs. 1 HGB nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens und der aufstehenden Gebäude, wenn dadurch die Vermietbarkeit der Grundstücke erheblich verbessert wird? Zulassung der Revision durch FG wegen der Ungleichbehandlung von Ablösezahlungen für dingliche und obligatorische Rechte. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 667/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 24/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 63 |