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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 46/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Bezugsberechtigter |
Rechtsfrage: | Erbschaftsteuer bei Stiftung: 1. Liegt "wesentliches Interesse" der Familie schon allein deshalb vor, weil Einfluss auf die Geschäftsführung genommen werden kann und somit Zugriff auf die Verwendung des Stiftungsvermögens gegeben ist; oder aber ist "wesentliches Interesse" zu verneinen, da nur theoretische Bezugsberechtigung der Familie besteht? - 2. Dient die Stiftung wesentlich dem Interesse der Familie, oder dem Fortbestehen der Gesellschaft als Geschäftsbetrieb? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5016/03 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 05 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 46/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 16 |