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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 32/07 (BFH)
§§: EigZulG § 4 Satz 2
Schlagwörter Unentgeltliche Überlassung, Wohnung, Angehörige, Wohnungsrecht, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Unentgeltliche Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG: Führt der Verzicht auf die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer anderen Wohnung als derjenigen, die nunmehr an Angehörige überlassen wird (und für die Eigenheimzulage begehrt wird) zu einer Gegenleistung für die Überlassung der (neuen) Wohnung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.12.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 95/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2007
Erledigungs-Az: IX R 32/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 90