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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 35/16 (BFH)
§§: UmwStG § 11 Abs. 1, UmwStG § 11 Abs. 2 Satz 1, DBA-USA Art. 13 Abs. 5
Schlagwörter Verschmelzung, Doppelbesteuerung, Gesellschaftsanteil, Stille Reserven, Abwärtsverschmelzung
Rechtsfrage: Gehören die bei einer Abwärtsverschmelzung auf die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft übergehenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft zu den "übergehenden Wirtschaftsgütern" i.S. von § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006, mit der Folge, dass im Falle von ausländischen Gesellschaftern die Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft im Regelfall mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.04.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 1001/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1392
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.05.2018
Erledigungs-Az: I R 35/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 17 78