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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/11 (BFH)
§§: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35, AO § 34
Schlagwörter Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Nachforderung, Aufteilung, Insolvenzverwalter, Steuerklasse
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer Einkommensteuernachforderung, die in einem Veranlagungszeitraum nach dem Jahr der Verbraucherinsolvenzverfahrenseröffnung entsteht und die auf Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit beruht, auch wenn er nur teilweise über dem Pfändungsfreibetrag liegt, generell vollumfänglich um eine Masseverbindlichkeit oder muss der Steueranspruch aufgeteilt werden? Aufteilungsmaßstab? Pflicht zur Wahl der "richtigen" Steuerklasse durch Insolvenzverwalter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.10.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1231/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 11 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2011
Erledigungs-Az: VI R 9/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 90