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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/20 (BFH)
§§: EStG § 13 a, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Gewinnermittlung, Wechsel, Einnahmenüberschussrechnung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Durchschnittssätzen
Rechtsfrage: Ist bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung gemäß § 13 a EStG in der Fassung von Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl 2014 I S. 2417) eine Überleitungsrechnung vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 15.05.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 1060/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 09 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2022
Erledigungs-Az: VI R 31/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 05