
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 9, EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52 Abs. 12 Satz 11, EStG § 52 Abs. 23 Satz 5, EStG § 52 Abs. 30 a |
Schlagwörter | Erststudium, Rechtsanwalt, Vorweggenommene Betriebsausgaben, Sonderausgabe, Rückwirkungsverbot |
Rechtsfrage: | Ist die rückwirkend bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 angeordnete Geltung der § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG verfassungsrechtlich unzulässig, und handelt es sich bei den in den Streitjahren 2004 und 2005 entstandenen Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat - entgegen § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG - um Betriebsausgaben und nicht um Sonderausgaben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4400/09 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 18 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 22/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 34 23 |