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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 49/09 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Zinsen, Steuerpflicht, Lebensversicherung, Darlehen |
Rechtsfrage: | Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, wenn die Lebensversicherung zur Besicherung eines in Zusammenhang mit der Finanzierung einer Praxisübernahme aufgenommenen Darlehens eingesetzt wird und neben den begünstigten Anschaffungskosten auch eine teilweise steuerschädliche Darlehensverwendung, die zum Überschreiten der Bagatellgrenze in Höhe von 2.556 EUR (vgl. Rdnr. 16 des BMF-Schreibens in BStBl I 2000 S. 1118) führt, erfolgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1646/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 409 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 49/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 03 25 |