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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 49/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Gewerbliche Einkünfte, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Setzt die Ausübung des Wahlrechts der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG nicht bereits zu Beginn des Ermittlungszeitraums das Bewußtsein voraus, gewerbliche Einkünfte (hier: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus gewerblichem Grundstückshandel) zu erzielen oder genügt es, wenn der Steuerpflichtige von Beginn des Ermittlungszeitraums an tatsächlich die Voraussetzungen für das später ausgeübte Wahlrecht geschaffen hat (abweichend von dem BFH-Urteil vom 1.10.1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VI 40/92 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1164 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 49/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 50 13 |