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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-491/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Steuerbefreiung, Konzern, Vereinigtes Königreich, Nichtigkeit, Körperschaftsteuer, Finanzierung, Ausland
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) vollständig oder teilweise für nichtig zu erklären; - der Kommission jedenfalls die Kosten und Auslagen der Klägerinnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 312 S. 32
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache