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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/08 |
§§: | DBA-Bulgarien, EStG § 22, EStG § 18, EStG § 19 |
Schlagwörter | Beratende Tätigkeit, Bulgarien, Rechnungshof, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Unterliegen Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof nach dem Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien der deutschen Besteuerung oder ist das DBA-Bulgarien einschlägig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2884/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 949 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 20/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |