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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 85/02
§§: KStG § 5 Nr. 9, AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 4, AO 1977 § 60 Abs. 2
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Zeitpunkt, Satzung, Genehmigung
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Befreiung als gemeinnützige Stiftung: Ist eine Stiftung bereits im Jahr ihrer Genehmigung und Anerkennung als gemeinnützige Stiftung nach § 5 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit oder steht dem entgegen, dass die Satzung zwar unstreitig zur Zeit der Genehmigung, aber -strittig- nicht von Anfang an den formellen Anforderungen entsprach? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 2859/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2003
Erledigungs-Az: I R 85/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 01 22