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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/14 (BFH) |
§§: | BewG § 125 Abs. 2, BGB § 99 |
Schlagwörter | Grundsteuer, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Bedingt Nutzung die Berechtigung zur Fruchtziehung? Ist Steuerschuldner der Grundsteuer nach § 125 Abs. 2 BewG die Klägerin als unberechtigte Nutzerin oder ist für die Nutzereigenschaft auf das Recht zur Fruchtziehung abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 10/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2015 |
Erledigungs-Az: | II R 28/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 16 68 |