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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 66/07 (BFH) |
| §§: | KStG § 14 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 17 |
| Schlagwörter | Organschaft, Handelsregister, Gewinnabführung, Vertrag |
| Rechtsfrage: | Muss die Änderung eines Gewinnabführungsvertrages für die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft zwingend in das Handelsregister eingetragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 21.08.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 39/06 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1897 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 36 73 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.10.2008 |
| Erledigungs-Az: | I R 66/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 24 |