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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 90/98
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStDV § 55 Abs. 2, RKG § 48 Abs. 2, SGB VI § 35
Schlagwörter Knappschaftsruhegeld, Leibrente, Ertragsanteil
Rechtsfrage: Ist das vom Kläger vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogene Knappschaftsruhegeld (§ 48 Abs. 2 RKG) als abgekürzte Leibrente i.S. des § 55 Abs. 2 EStDV oder als lebenslängliche Leibrente zu besteuern?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.07.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 7764/94 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2001
Erledigungs-Az: X R 90/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 95