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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 103/07 (BFH)
§§: EStG § 26 b, EStG § 26, LPartG § 1, GG Art. 100 Abs. 1, FGO § 74
Schlagwörter Lebenspartner, Zusammenveranlagung, Splitting, Aussetzung
Rechtsfrage: Haben die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs? Hätte das FG das Verfahren aussetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen müssen? - Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.12.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 4023/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 684
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2014
Erledigungs-Az: III R 103/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 103/07 ist durch Beschluss vom 30.1.2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 ausgesetzt. - Erledigung der Hauptsache