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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 84/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Kfz-Sachverständigen und Regulierungsbeauftragten im Außendienst ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn die Kernbereiche der Tätigkeit und das die Tätigkeit Prägende sowohl im Arbeitszimmer als auch im Rahmen der Außendiensttätigkeit (jeweils ca. 50 v.H.) erbracht werden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 278/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 84/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 47 |