 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 32/03 | 
| §§: | EStG § 33, AO 1977 § 160 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Trinkgeld, Heilbehandlung, Empfängerbenennung, Zwangsläufigkeit, außergewöhnliche Belastung | 
| Rechtsfrage: | Können bei Heilbehandlungen bezahlte Trinkgelder wegen ihrer geringfügigen Höhe auch ohne Benennung des Zahlungsempfängers als glaubhaft gemacht angesehen werden? Abweichung von III R 240/94 (BFHE 181, 468, BStBl II 1997, 346) hinsichtlich der Beurteilung der Zwangsläufigkeit von Trinkgeldzahlungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4172/02 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 22 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
