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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/02
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Anschaffungskosten, Haftung, Geschäftsführer
Rechtsfrage: Stellen die Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nachträgliche Anschaffungskosten auf seine wesentliche Beteiligung dar, wenn er nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft vom FA in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der GmbH für deren Steuerschulden als Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden ist? Ggf. Abziehbarkeit der Zahlungen als Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.08.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 518/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2004
Erledigungs-Az: VIII R 8/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 74