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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/00 |
§§: | EStG § 33 a Abs 2 S 2, EStG § 33 a Abs 4 |
Schlagwörter | Ausbildungsfreibetrag, Eigene Einkünfte, Anrechnungsfreier Betrag, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Ist der anrechnungsfreie Betrag in § 33 a Abs. 2 Satz 2 EStG für die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes zeitanteilig zu kürzen, wenn sich das Kind während des gesamten Jahres in Berufsausbildung befindet, aber nur in einem Teil des Jahres eigene Einkünfte erzielt hat? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 468/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.09.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 1/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 03 83 |