Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 4/13 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 10, DBA-Italien Art. 7 Abs. 7, DBA-Italien Art. 11 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Zinsen, Betriebsstätte, Atypische stille Gesellschaft
Rechtsfrage: 1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind? - 2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50 d Abs. 10 EStG 2009? - 3. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 11.12.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 15/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.11.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 1984/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2013
Erledigungs-Az: I R 4/13
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 11.12.2013) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 27