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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/14 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, AO § 235, AO § 370, AO § 371, AO § 159 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Hinterziehung, Hinterziehungszinsen, Selbstanzeige, Treuhandverhältnis |
Rechtsfrage: | Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterziehung von Schenkungsteuer: Wem obliegt die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen vor dem Hintergrund der Entscheidung II R 33/10? Kann im vorliegenden Fall ein Treuhandverhältnis verneint werden und von einer Schenkung ausgegangen werden oder sind die formalistischen Anforderungen für den Nachweis der zivilrechtlichen Treuhand-Absprache ausreichend erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1403/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 42/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 60 |