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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 32/02
§§: DBA-Italien Art. 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Abfindung, Ausland
Rechtsfrage: Unterliegen zusätzliche Zahlungen an einen leitenden Angestellten für Tätigkeiten im Ausland (u.a. Italien) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der inländischen Besteuerung? Liegen teilweise nach § 3 Nr. 9 EStG steuerbefreite Abfindungen vor?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.12.2001
Vorinstanz/AZ: 14 K 1769/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2002
Erledigungs-Az: I B 32/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde teilweise unzulässig, teilweise begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 23