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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 55/18 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1 Satz 2, AnfG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Duldung, Leistungsgebot, Grundstück, Unentgeltlicher Erwerb, Zweiterwerb |
Rechtsfrage: | Ist der gegen die Klägerin als Zweiterwerberin eines Grundstücks des Schuldners ergangene Duldungsbescheid bereits wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit des gegen den Ersterwerber ergangenen Duldungsbescheids aufzuheben? Fehlt es zudem im Hinblick auf eine wertausschöpfende Belastung des Grundstücks an einem unentgeltlichen Erwerb der Klägerin? Mussten der Klägerin die zur Anfechtbarkeit des Ersterwerbs führenden Umstände bekannt sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2927/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 19 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2020 |
Erledigungs-Az: | VII R 55/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 34 |