Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/18 (BFH)
§§: GrEStG § 6 Abs. 4 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 1 Abs. 2 a, AO § 42 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Insolvenz, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer - Übergang von einer Gesamthand - Teleologische Reduktion von § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG: 1. Steht § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG der Anwendung der Begünstigungsvorschrift des § 6 Abs. 2 GrEStG entgegen, wenn ein Grundstück von einer Gesamthand (hier: KG) in das Alleineigentum der an der Gesamthand beteiligten Person (hier: Kapitalgesellschaft) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch Anwachsung ohne vorangegangenes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, übergegangen ist, der Erwerb der Anteile an der Gesamthand innerhalb der Fünf-Jahres-Frist erfolgt und die für diesen Anteilserwerb gemäß § 1 Abs. 2 a GrEStG festgesetzte Steuer wegen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesamthand nicht durchsetzbar war? - 2. Ist in den Fällen des § 1 Abs. 2 a GrEStG für eine Nichtanwendung des § 6 Abs. 4 GrEStG allein darauf abzustellen, ob der vorangegangene Erwerbsvorgang des wesentlichen Anteilsübergangs objektiv steuerbar ist, ohne dass zugleich die Steuer festgesetzt und erhoben worden sein muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 08.05.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 246/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 13 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2020
Erledigungs-Az: II R 23/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 07