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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 47/09 (BFH) |
§§: | RennwLottG § 17 Satz 3, AO § 27 |
Schlagwörter | Lotteriesteuer, Erhebung, Doppelerfassung, Zuständigkeit |
Rechtsfrage: | Festsetzung von Lotteriesteuer auf Absprungerträge und Lagerlosverkäufe. Handelt es sich bei Doppelzahlungen auf den Lospreis (Lose, die an den Lotterieeinnehmer zurückgegeben und von diesem weiterveräußert werden) um Entgelt, das der Lotteriesteuer zu unterwerfen ist und wenn ja wurde die Zuständigkeit beachtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1186/01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 47/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 15 |