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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 9/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Organschaft, Betriebsaufspaltung, Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Verfassung, Gewerbeertrag |
Rechtsfrage: | Ist bei Grundstücksüberlassungen im Rahmen einer zwischen zwei Organgesellschaften desselben Organkreises bestehenden Betriebsaufspaltung die der überlassenden Kapitalgesellschaft gewährte erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen auf der Ebene des Organträgers rückgängig zu machen? Liegt darin eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber nicht organschaftlich miteinander verbundenen Kapitalgesellschaften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6038/06 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 9/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 34 73 |