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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 14/03
§§: AO 1977 § 171 Abs. 3 a, AO 1977 § 181, AStG § 18
Schlagwörter Ablaufhemmung, Außensteuerrecht, Änderung, Einspruch, Nachprüfungsvorbehalt, Verjährung, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Ablaufhemmung für die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG: Wurde die Festsetzungsfrist für eine gesonderte Feststellung nach § 18 AStG durch die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 a AO 1977 infolge der Einlegung eines Einspruchs verlängert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.12.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 8102/98 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2003
Erledigungs-Az: I R 14/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 08