Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/03
§§: BewG § 146 Abs. 2 Satz 3, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 138
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Grundbesitzwert, Betriebsaufspaltung, Vermietung, Miete, Eigennutzung, ortsübliche Miete
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung - Mietansatz bei Betriebsaufspaltung - Eigennutzung: Bei der Bedarfsbewertung ist der Grundbesitzwert eines Betriebsgrundstücks nicht aus den im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zwischen der Besitzgesellschaft und dem Betriebsunternehmen vereinbarten und gezahlten Mieten, sondern von den üblichen Mieten abzuleiten, weil bei einer Betriebsaufspaltung von einer Eigennutzung des Grundstücks auszugehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.12.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 250/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2005
Erledigungs-Az: II R 4/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 73