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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 28/05 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Investitionszeitpunkt |
Rechtsfrage: | Stellt die Benennung des beabsichtigten Investitionszeitpunktes in den Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung eine unverzichtbare erforderliche Angabe zur Konkretisierung einer voraussichtlichen geplanten Investition dar, so dass ohne diese Angabe die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG nicht zulässig wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3186/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 28/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 00 08 |