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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 33/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Seelotse, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Betriebsstätte, Einsatzwechseltätigkeit |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Fahrten eines Seelotsen zwischen seiner Wohnung (mit Büro) und seinen Einsatzorten um Fahrten zu wechselnden Beschäftigungsstellen mit der Folge des unbeschränkten Betriebsausgabenabzugs? Ist das jeweils im Einsatz betreute - wechselnde - Schiff Betriebsstätte des Lotsen oder ist der vom Seelotsen im Wesentlichen (regelmäßig) "betreute" Lotsenbezirk als regelmäßige Betriebsstätte mit der Folge der auf die Entfernungspauschale begrenzten Kostenerstattung anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 266/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 33/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 20 96 |