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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/11 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 2 b, GewStG § 3 Nr. 23
Schlagwörter Kommanditgesellschaft auf Aktien, Komplementär, Phasengleiche Aktivierung, Vergütung, Kürzung, Beteiligungsgesellschaft
Rechtsfrage: 1. Ist eine gewinnabhängige Komplementärvergütung aus einer KGaA phasengleich als Ertrag zu aktivieren oder erst im Wirtschaftsjahr der Feststellung des Jahresabschlusses? - 2. Ist die Komplementärvergütung gemäß § 9 Nr. 2 b GewStG zu kürzen, wenn die KGaA als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gemäß § 3 Nr. 23 GewStG steuerbefreit ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.04.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 1046/09 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 24 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2012
Erledigungs-Az: I R 42/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 44