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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/05 |
§§: | EStG § 26, EStG § 26 a, EStG § 32 a, GG Art. 6, LPartG § 5 |
Schlagwörter | Splitting, Lebenspartner, Zusammenveranlagung, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit, Tarif, nichteheliche Lebensgemeinschaft |
Rechtsfrage: | Ist das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung -wegen der durch § 5 LPartG begründeten wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung-- auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | II 510/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 11/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvR 909/06 ausgesetzt. - Erledigung der Hauptsache |