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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/12 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 4 a |
Schlagwörter | Abfindung, Übergangsregelung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Verletzung des Vertrauensschutzes bei der gesetzlichen Übergangsregelung des § 3 Nr. 9 EStG a.F., da diese für vor dem 1.1.2006 abgeschlossene Vereinbarungen nur unter der Einschränkung gilt, dass die Auszahlung der Abfindung vor dem 1.1.2008 erfolgen müsse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 543/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 32 80 |