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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/02
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 2 Abs. 7 Satz 2
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag
Rechtsfrage: Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last: Sind aufgrund eines Vermögensübergabevertrages geschuldete Versorgungsleistungen nicht mehr anzuerkennen, wenn sie ohne Änderung der Verhältnisse nicht in der vereinbarten Höhe geleistet werden. Gilt dies in der Folge auch dann, wenn die Zahlungen im Streitjahr wieder wie vereinbart erbracht werden (vgl. Rz. 27 des BMF-Schreibens v. 23.12.1996, BStBl I 1996, 1508) oder sind sie nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.02.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 6565/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2004
Erledigungs-Az: X R 12/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 43