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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 74/96 | 
| §§: | EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 57 Abs. 1, FGO § 76 | 
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Bemessungsgrundlage, Beitrittsgebiet, Sachaufklärung | 
| Rechtsfrage: | Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10 e EStG bei vom FG angenommener Fertigstellung bzw. Bewohnbarkeit des Gebäudes erst im Jahre 1991 (Beitrittsgebiet). Mangelnde Sachaufklärung des FG? - Zulassung durch BFH | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.07.1995 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 984/94 E | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.08.1999 | 
| Erledigungs-Az: | X R 74/96 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 07 |