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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 21/11 (BFH)
§§: AO § 179, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8, EStG § 12 Nr. 4, StPO § 153 a
Schlagwörter Geldauflage, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Gewinnermittlung, Gewinnverteilung, Sonderbetriebseinnahme, Sonderbetriebsausgabe, Nicht abziehbare Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Welche Auswirkungen hat die Zahlung einer einem Gesellschafter einer GbR auferlegten Geldauflage i.S. des § 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO durch die GbR auf die Gewinnermittlung und die Gewinnverteilung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der GbR? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.10.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 4735/07 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1616
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2014
Erledigungs-Az: VIII R 21/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 47