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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 45/02
§§: EStG § 50 a Abs. 4, EStG § 50 a Abs. 5
Schlagwörter Steuerabzug, Haftung, beschränkte Steuerpflicht, Konzertveranstalter, Künstler, Konzert
Rechtsfrage: War ein inländischer Konzertveranstalter verpflichtet, den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG auf das Honorar für einen beschränkt steuerpflichtigen Künstler für einen Auftritt im Inland abzuführen, weil er maßgeblich am Zustandekommen des Konzerts beteiligt war?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.01.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 1875/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 08 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2002
Erledigungs-Az: I B 45/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig