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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 45/13 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 14, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grundstück, Landwirtschaft, Betriebsvermögen, Entnahme, Ehegattengemeinschaft |
Rechtsfrage: | Handelte es sich bei den Grundstücken, deren Entnahme die während des Klageverfahrens verstorbene Mutter der jetzigen Revisionsbeklagten im Rahmen ihrer Betriebsaufgabeerklärung für das Streitjahr erklärt hatte, in Wahrheit um Privatvermögen, weil die Mutter weder in eigener Person noch gemeinschaftlich mit ihrem bereits 1965 verstorbenen Ehemann Landwirtschaft betrieben hat? Fehlte es insoweit an einem ausreichenden Vermögensbeitrag der Mutter, da nur 13 % der von ihrem Ehemann bewirtschafteten Flächen in ihrem Eigentum standen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1636/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 45/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 03 48 |