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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 3/04 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AStG § 1 |
Schlagwörter | Verdeckte Einlage, Muttergesellschaft, Schwestergesellschaft, Ausland |
Rechtsfrage: | 1. Ist die durch das Gesellschaftsverhältnis zur gemeinsamen Muttergesellschaft veranlasste Übernahme von Kosten durch eine Gesellschaft für ihre Schwestergesellschaft - ohne dass Letztere eine eigene Verpflichtung gegenüber ihrer Schwestergesellschaft oder gegenüber demjenigen hat, der die Kosten in Rechnung stellt - ein Wirtschaftsgut i.S. des § 4 Abs. 1 EStG, das eine verdeckte Einlage der Muttergesellschaft in die begünstigte Schwestergesellschaft auslöst? - 2. Für den Fall, dass dies zu verneinen ist: Hat auf Grund der Kostenübernahme durch die Tochtergesellschaft zu Gunsten der im Ausland ansässigen Schwestergesellschaft bei der gemeinsamen Muttergesellschaft eine Einkunftsberichtigung gemäß § 1 AStG stattzufinden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 212/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1214 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 3/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 40 38 |