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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/14 (BFH)
§§: BewG § 125 Abs. 2, BGB § 99
Schlagwörter Grundsteuer, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Steuerschuldner
Rechtsfrage: Bedingt Nutzung die Berechtigung zur Fruchtziehung? Ist Steuerschuldner der Grundsteuer nach § 125 Abs. 2 BewG die Klägerin als unberechtigte Nutzerin oder ist für die Nutzereigenschaft auf das Recht zur Fruchtziehung abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 26.03.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 10/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2015
Erledigungs-Az: II R 28/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 16 68