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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 113/98 |
§§: | AO 1977 § 222 Satz 4 |
Schlagwörter | Stundung, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Ausschüttung |
Rechtsfrage: | Steht einer GmbH für die Kapitalertragsteuer, die sie als Haftungsschuldnerin für Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen abzuführen hat, eine Verrechnungsstundung mit einem Körperschaftsteuerguthaben zu? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3722/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 113/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 11 56 |