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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Satz 1, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Arbeitszimmer, Abzugsfähigkeit, Beschränkung, Privat
Rechtsfrage: Liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor, wenn sich das außerhalb des Wohnbereichs (Erdgeschoss) liegende Arbeitszimmer (Obergeschoss) in einem komplett durch die Kläger selbstgenutzten Mehrfamilienhaus befindet, zu dem fremde Dritte keinen Zugang haben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 15.05.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 3583/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2013
Erledigungs-Az: VIII R 7/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 10 42