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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 33/14 (BFH) |
§§: | UStG § 3, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Leistung, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Leistung eines Konsolidierers (Postdienstleistungsunternehmen, das Sendungen verschiedener Absender bündelt, für diese Briefe bestimmte Leistungen selbst erbringt und in die Beförderungskette der Deutschen Post AG einspeist), der seitens der Deutschen Post AG Rückvergütungen auf das Porto für das Bündeln und Einliefern erhält, die er jedoch nicht (teilweise) an seine Kunden weitervergütet, als Leistung gegenüber der Deutschen Post oder Postdienstleistung gegenüber den eigenen Kunden zu werten, die der Konsolidierer selbst von der Deutschen Post AG erhalten hat (Leistungskette)? - 2. Steht dem Konsolidierer im Falle der ersten Alternative aus den Eingangsrechnungen der Vorsteuerabzug zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2529/11 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 29 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 33/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 02 02 |