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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 25/06
§§: KStG § 8 Abs. 4 Satz 2, EStG § 10 d
Schlagwörter Mantelkauf, Verlustabzug, Zuführung, Betriebsvermögen, Anteilsübertragung
Rechtsfrage: Verlustabzug gemäß § 8 Abs. 4 KStG bei Zuführung neuen Betriebsvermögens unmittelbar vor Anteilsübertragung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 16.01.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 8465/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 35 93
Erledigungs-Vermerk: Vorlagebeschluss an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 22.8.2006 - I R 25/06 - Zurücknahme der Revision