Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/18 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5, BewG § 51 a, BGB § 1456
Schlagwörter Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Gütergemeinschaft, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Wer ist Inhaber eines Betriebs i.S. des § 51 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG, wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb zum Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft gehört? - Liegen in Fällen, in denen ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in Gestalt einer Mitunternehmerschaft von im Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten betrieben wird, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG i.V.m. § 51 a BewG nur dann vor, wenn sich beide Ehegatten an der Tierhaltungsgemeinschaft beteiligen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.09.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 2662/14 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1979
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2020
Erledigungs-Az: VI R 39/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 61