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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 22/05 | 
| §§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gegenleistung, Bemessungsgrundlage, Kaufpreis, Grundpfandrecht | 
| Rechtsfrage: | Ist beim Erwerb eines Grundstücks der Erwerb der grundpfandrechtlich mit diesem Grundstück gesicherten Forderung der Bank gegen den Veräußerer des Grundstücks als (weitere) Gegenleistung in die Grunderwerbsteuer einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 951/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 75 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 | 
| Erledigungs-Az: | II R 22/05 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 28 | 
