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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/03
§§: EStG § 11 Abs. 2 Satz 1, EStG § 19, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Abfindung, Rückzahlung, Abfluss, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Ist die Rückzahlung eines Teils der im Jahr 1997 erhaltenen und nach Abzug des Freibetrags gemäß § 3 Nr. 9 EStG ermäßigt besteuerten Entlassungsabfindung im Jahr der Rückzahlung (1998) als negative Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen oder ist die Rückzahlung ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977, so dass eine Korrektur der ursprünglichen Abfindung durch Änderung der Veranlagung 1997 zu erfolgen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 380/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.05.2006
Erledigungs-Az: VI R 33/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 88