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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 58/10 (BFH) |
§§: | AO § 218, AO § 226, InsO § 294, BGB § 394 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnungsverbot, Insolvenz, Wohlverhaltensphase |
Rechtsfrage: | Kann das Finanzamt in der sog. Wohlverhaltensphase ein Vorsteuerguthaben aus einem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eröffneten Gewerbebetrieb mit vorinsolvenzlichen Einkommensteuerrückständen aufrechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 04.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1130/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 40 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 58/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |