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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 48/00 |
| §§: | UStG § 10 Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993 |
| Schlagwörter | Forderungsabtretung, Entgelt |
| Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Zahlung von dritter Seite im Rahmen eines Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrages -für gegenüber einem im Konkurs geratenen Leistungsempfänger erbrachte Bauleistungen-- um ein Entgelt (Leistungsaustausch) oder um eine freiwillige Schadensvergütung? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1094/96 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 80 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.10.2001 |
| Erledigungs-Az: | V R 48/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 02 58 |