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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 62/04
§§: UmwStG § 15, UmwStG § 11
Schlagwörter Umwandlung, Stille Reserven, Sperrfrist, Firmenwert, Anteilsveräußerung, Teilbetrieb, Spaltung, Buchwertfortführung
Rechtsfrage: Aufdeckung stiller Reserven einschließlich des Firmenwerts bei Anteilsveräußerung (Teilbetrieb): Ist durch den innerhalb der Sperrfrist des § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG erfolgten Verkauf der Anteile an einer GmbH (Teilbetrieb) die Möglichkeit zur Buchwertfortführung im Rahmen einer vorher erfolgten Spaltung rückwirkend entfallen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.04.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 5068/01 K, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1647
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2005
Erledigungs-Az: I R 62/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 03