Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 60/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufstätigkeit, Übergangszeit, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Befindet sich ein volljähriges Kind nach Abschluss der Berufsausbildung als Industriekaufmann im Juni 1998 und anschließender Vollzeit-Erwerbstätigkeit im Ausbildungsbetrieb in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn es ab November 1998 ein Praktikum ableistet, das Voraussetzung für die angestrebte Hochschulausbildung war? Sind die Einkünfte aus der Vollzeit-Berufstätigkeit bei der Ermittlung des Grenzbetrags hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.03.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 5500/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2001
Erledigungs-Az: VI R 60/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 53 31